4. Berufsqualifizierung

Für die Akkreditierung ist die Darstellung der möglichen Praxisfelder, für die qualifiziert werden soll, vorgeschrieben.

 

Mit der Einführung gestufter Studienmodelle lassen sich mit Blick auf das mit der grundständigen Ausbildung angezielte Berufsprofil folgende Problemanzeigen formulieren:

 

4.1.Berufsbilder in der sozialen Arbeit zwischen Generalisierung und Spezialisierung

 

Das Konzept der Stufung, das durch die anstehende Studienreform angestrebt wird, ist eng verbunden mit dem Konzept der Modularisierung. Damit besteht die Gefahr einer Veränderung des Berufsbildes für Sozialarbeiter. Bislang haben wir ein holistisches Berufsbild, das durch das neue Studienmodell mit einem Konzept lebenslangen Lernens abgelöst werden soll: jedes Modul soll eine klare Zielorientierung haben und mit jedem Modul sollen Kompetenzen erworben werden.

 

Eine Konsequenz von Stufung und Modularisierung wird somit sein, dass das bisher klar vorgegebene Berufsprofil so nicht mehr vorhanden sein wird, bzw. dass es aufgeweicht" werden wird.

 

Vor diesem Hintergrund muss gefragt werden:

  • Wie sieht zukünftig das Profil von Sozialarbeit/Sozialpädagogik aus? wird es von dem Bachelor oder vom Master her bestimmt?
  • Wird sich in Zukunft ein generalistisches Berufskonzept halten können oder wird sich eine stärkere Spezialisierung ergeben/durchsetzen?
  • Wie kann zukünftig die Abnehmerseite erkennen, wen sie vor sich haben?

 

Vor dem Hintergrund dieser sich abzeichnenden professionspolitischen Probleme spricht sich die BAGHR dafür aus:

 

Der Bachelor-Studiengang/ Abschluss sollte das Profil der Fachkräfte der sozialen Arbeit und damit auch das Leistungsprofil sozialer Arbeit bestimmen. Schon in Bezug auf die Anstellungsträger sollte nicht der Anspruch aufgegeben werden, mit dem Bachelor-Abschluss schon das Ziel einer vollständigen Profession" zu erreichen.

 

Die BAGHR regt an, eine Berufsfeld breite grundständige Ausbildung zu vermitteln, die schon exemplarisch Spezialisierungen mit vertieftem Wissen und vertieften Kompetenzen enthält. (vgl. 3.2.3)

 

In einem so verstandenen generalistischen Ausbildungskonzeptes werden exemplarische Vertiefungsgebiete in der zweiten Studienhälfte in den modularen Konzepten angeboten, ein exemplarisches Lernen und Lehren verwirklichen sollen.

 

Für die Hochschulen stellt sich damit das Problem, dass eine Verständigung über die Kernkompetenzen sozialer Arbeit geleistet werden muss, die dann ein verbindendes, generalistisches Moment in der Ausbildung darstellen. Die Hochschulen müssen dabei entscheiden, ob noch von einer Berufsfeld breiten Ausbildung zukünftig geredet werden kann.

 

Die Klärung dieser Fragen erscheint um so dringlicher, da bislang eben noch nicht entschieden ist, von welchem Abschluss her sich das Berufsbild bestimmt. Orientieren sich Träger beispielsweise in ihrer Einstellungspraxis an den eher spezialisierten Masterabschlüssen, verlieren sie möglicherweise sozialarbeiterische Kompetenzen, die im Bachelorstudiengang für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen vermittelt werden.

 

4.2. Probleme der Modularisierung, Interdisziplinarität und Praxisorientierung       Inhaltsverzeichnis

 

Modularisierung bedeutet eine Auflösung der bisherigen Fächerorientierung.

 

  • Bisher: wenige Fächer, denen viele Lehrveranstaltungen zugeordnet waren (auch die in der Rahmenprüfungsordnung eingeführten Lernfelder bleiben diesem Prinzip doch immer noch weitgehend verhaftet)
  • Jetzt: viele Module mit wenigen Lehrveranstaltungen; jedes Modul soll in sich geschlossen sein und eine Teilkompetenz vermitteln. Hierzu sollen Module interdisziplinär angelegt sein und grundsätzlich in einem Semester erworben" werden können.
  • Ausdrücklich nicht gewollt ist eine Umetikettierung der bisherigen Fächerstruktur in eine Modulstruktur (dies stellt eine gro e Gefahr bei einer zu schnellen und eher technisch orientierten Modulkonstruktion dar).
  • Module müssen hochschulübergreifend anerkannt sein, damit das Ziel von Flexibilisierung und Internationalisierung auch erreicht werden kann. Weiterhin soll den Vorgaben zu folge das Studium verstärkt berufsqualifizierend und am Arbeitsmarkt orientiert sein.

 

Für die Ausbildung in den Studiengängen der sozialen Arbeit bedeutet dies eine gro e Herausforderung, weil sie bisher im Prinzip für einen regionalen Markt (eher eng begrenzt) ausgelegt war. Dies zeigt beispielsweise auch die Evaluation der Studiengänge der sozialen Arbeit in Baden-Württemberg oder Niedersachsen.

 

Eine Neubestimmung des Theorie-/Praxisverhältnisses in der Ausbildung in gestuften Studiengängen rückt damit stärker in den Mittelpunkt der Studienreformen, d.h. dass bei der Ausgestaltung der Module auch verstärkt der Praxisbezug und der Berufsfeldbezug geprüft bzw. nachgewiesen werden muss. Dieser Praxisbezug in der Ausbildung wurde bisher überwiegend eingelöst durch Projekte im Studium und durch die Praxissemester.

 

Konsequent wäre es, bei jedem Modul den Praxisbezug und den Berufsfeldbezug genau zu prüfen (also nicht erst am Ende des Studiums diesen zu gewährleisten).

 

Für die modulare Gestaltung der Kompetenzstränge Recht mit entsprechendem Praxisbezug in diesem generalistischen Konzept eines Studiums der Sozialarbeit / Sozialpädagogik auf Fachhochschulebene mit dem einer entsprechenden Berufsqualifizierung schon mit dem Abschluss des Bachelorstudienganges sind oben unter 3.2.3. Empfehlungen der BAGHR formuliert worden.

 

4.3. Besondere Kriterien für die Akkreditierung von Masterstudiengängen

 

Hierzu können im Sinne der eingangs formulierten Empfehlung der BAGHR noch keine konsensfähigen Vorschläge gemacht werden, da an den Hochschulen zunächst Bachelorstudiengänge konzipiert werden und die sich anschlie enden konsekutiven bzw. nichtkonsekutiven Masterstudiengänge sich weitgehend noch in der Planungsphase befinden.